Meist atmen wir ohne uns dessen bewusst zu sein. Ein bewusstes Atmen ist Voraussetzung bei vielen meditativen Übungen.
Die Lungenfunktion bezieht sich auf den rein messtechnischen Anteil der Atmung. Als behandelnder Arzt ist es wichtig bei
bestimmten Krankheitsbildern wie z.B Asthma bronchiale oder Lungenüberblähung (Lungenemphysem), aber auch im Rahmen
der Vorsorge oder bei tauchärztlichen Fragestellungen konkrete Funktionsparameter zu erheben.
Diese beziehen sich auf die Menge der Atemluft (Vitalkapazität) oder auch auf die Effizienz der schnellen Ausatmung. Bei der
Lungenfunktionsprüfung werden all diese Parameter nach normierter Vorgehensweise entweder zur Krankheitsbeurteilung
oder Verlaufsbeobachtung erhoben.
Da die wenigsten Patienten gelernt haben, bewusst zu atmen, sind sie oft bei der Lungenfunktionsprüfung durch die geforderten
Atemmanöver irritiert.
Normalerweise erfolgt die Atmung über die Nase. Diese wird jedoch bei der Lungenfunktionsprüfung durch eine gepolsterte
Nasenklammer unterbunden, so dass die Messung des Atemstromes/-widerstandes über den Mund erfolgt; auch dies irritiert.
Die verantwortliche Arzthelferin weiß um diese Problematik und wird sie gezielt durch die Untersuchung führen.